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Bildungsurlaub

Das sollten Sie zum Bildungsurlaub wissen:

Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten, die Möglichkeit pro Jahr bis zu fünf Tage Bildungsurlaub zu nehmen.

Der Bildungsurlaub ist beim Arbeitgeber sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.

 

Wenn Sie Bildungsurlaub beantragen möchten ...

wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten.

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Arbeitsbefreiung für Bildungsurlaub
  • Zertifikat der Anerkennung des Bildungsträgers gem. §10 AWbG
  • Bescheinigung des Anbieters, dass es sich um eine Veranstaltung nach §9 AWbG handelt
  • Programm-/Veranstaltungsbeschreibung der Veranstaltung

Das ausgefüllte und von der Vorgesetzten/vom Vorgesetzten unterzeichnete Formular senden Sie bitte zusammen mit den oben genannten einzureichenden Unterlagen an Herrn Brenner oder Frau Niemann, Dez. 3.3. Der Antrag ist frühzeitig (mindestens jedoch 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) beim Arbeitgeber einzureichen. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Veranstalter gemäß §10 AWbG um einen anerkannten Bildungsträger des Landes NRW handelt und dass es sich bei der Veranstaltung um eine Arbeitnehmerweiterbildung nach §9 AWbG handelt. Sie erhalten diese Nachweise bei dem Veranstalter der Bildungsmaßnahme.

 

Hinweise zur Übertragung von Bildungsurlaubsansprüchen

Den Anspruch auf Bildungsurlaub (i. d. R. 5 Tage bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche) können Sie vom laufenden Jahr auf das Folgejahr übertragen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die u. g. Ansprechpartner*innen.

Ansprechpartner*innen