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Personalmobilität mit Erasmus+

Um die Internationalisierung der Universität auf allen Ebenen zu fördern, unterstützt die
TU Dortmund Auslandsaufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken in den Programmländern des ERASMUS+ Programms zur Personalmobilität.

Beschäftigte der Ver­wal­tung und zen­tra­len Ein­rich­tun­gen kön­nen sich um eine finanzielle För­de­rung be­wer­ben.

Die Förderung kann an der TU Dortmund nur für eine Mindestdauer von zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis maximal einer Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) erfolgen.

Die Bandbreite der För­der­mög­lich­kei­ten ist sehr groß, so bleibt viel Spielraum bei der Gestaltung der in­di­vi­du­el­len Aus­lands­aufent­halte. Gefördert wer­den kön­nen bei­spiels­weise Job-Shadowings, Hospitationen, die Teil­nah­me an Sprachkursen, Work­shops oder Se­mi­na­ren.

Die Aufenthalts- und Fahrtkosten wer­den von Seiten der EU Kom­mis­sion / DAAD als Stückkosten bezuschusst. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rah­men des LRKGs NRW. Nähere In­for­ma­ti­onen zum Ablauf und der Abwicklung des Erasmus Pro­gramms er­hal­ten Sie auf den Internetseiten des Referats Inter­natio­nales: https://in­ter­na­tio­nal.tu-dortmund.de/beschaeftigte/erasmus-personalmobilitaet/www.aaa.tu-dortmund.de/erasmus-personal.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an  Frau Schöne (andrea.schoene@tu-dortmund.de).

Die Mit­ar­bei­ter*innen der Zielgruppe kön­nen sich für eine finanzielle För­de­rung be­wer­ben. Voraussetzung ist, dass für jede Mobilitätsmaßnahme eine ei­gen­stän­dige Programmauswahl und Organisation der Reise  erfolgt und in enger Abstimmung mit dem/der Vor­gesetz­ten, dem Referat Inter­natio­nales und der Personalentwicklung zu planen ist. Darüber hinaus wird die Be­reit­schaft vorausgesetzt, von den eigenen Er­fah­run­gen zu be­rich­ten, sowie bei ei­nem Gegenbesuch (so­ge­nannte Incomings) an der TU DO zu betreuen.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind frühzeitig per E-Mail an Dezernat 3.3 (weiterbildungtu-dortmundde, zu Händen Frau Fischer) zu senden:

  • Moti­va­tions­schreiben der Bewerberin/des Bewerbers
  • Empfehlungsschreiben der Vor­gesetz­ten/des Vor­gesetz­ten
  • Geplantes Vorhaben und eine Programmbeschreibung

Frist

  • 3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt

Häufigkeit

Wurde eine Erasmus+ Personalmobilität mit Förderung durchgeführt, kann man sich nach 2 Jahren erneut um einen Zuschuss bewerben.

Nut­zen Sie die nächste Infor­mations­veran­staltung am 14.11.2024 von 10:00h - 11:30h, um sich weiter zu in­for­mie­ren und/oder Fragen zu klären (An­mel­dung über die innerbetriebliche Wei­ter­bil­dung | Arbeitsplatz Hoch­schu­le im ServicePortal)

Ansprechpartnerinnen