Personalmobilität mit Erasmus+
Um die Internationalisierung der Universität auf allen Ebenen zu fördern, unterstützt die
TU Dortmund Auslandsaufenthalte zu Fort- und Weiterbildungszwecken in den Programmländern des ERASMUS+ Programms zur Personalmobilität.
Beschäftigte der Verwaltung und zentralen Einrichtungen können sich um eine finanzielle Förderung bewerben.
Die Förderung kann an der TU Dortmund nur für eine Mindestdauer von zwei aufeinanderfolgenden Tagen bis maximal einer Woche (5 Arbeitstage bzw. 7 Kalendertage) erfolgen.
Die Bandbreite der Fördermöglichkeiten ist sehr groß, so bleibt viel Spielraum bei der Gestaltung der individuellen Auslandsaufenthalte. Gefördert werden können beispielsweise Job-Shadowings, Hospitationen, die Teilnahme an Sprachkursen, Workshops oder Seminaren.
Die Aufenthalts- und Fahrtkosten werden von Seiten der EU Kommission / DAAD als Stückkosten bezuschusst. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung im Rahmen des LRKGs NRW. Nähere Informationen zum Ablauf und der Abwicklung des Erasmus Programms erhalten Sie auf den Internetseiten des Referats Internationales: https://international.tu-dortmund.de/beschaeftigte/erasmus-personalmobilitaet/www.aaa.tu-dortmund.de/erasmus-personal.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Frau Schöne (andrea.schoene@tu-dortmund.de).
Die Mitarbeiter*innen der Zielgruppe können sich für eine finanzielle Förderung bewerben. Voraussetzung ist, dass für jede Mobilitätsmaßnahme eine eigenständige Programmauswahl und Organisation der Reise erfolgt und in enger Abstimmung mit dem/der Vorgesetzten, dem Referat Internationales und der Personalentwicklung zu planen ist. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, von den eigenen Erfahrungen zu berichten, sowie bei einem Gegenbesuch (sogenannte Incomings) an der TU DO zu betreuen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind frühzeitig per E-Mail an Dezernat 3.3 (weiterbildungtu-dortmundde, zu Händen Frau Fischer) zu senden:
- Motivationsschreiben der Bewerberin/des Bewerbers
- Empfehlungsschreiben der Vorgesetzten/des Vorgesetzten
- Geplantes Vorhaben und eine Programmbeschreibung
Frist
- 3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt
Häufigkeit
Wurde eine Erasmus+ Personalmobilität mit Förderung durchgeführt, kann man sich nach 2 Jahren erneut um einen Zuschuss bewerben.
Nutzen Sie die nächste Informationsveranstaltung am 14.11.2024 von 10:00h - 11:30h, um sich weiter zu informieren und/oder Fragen zu klären (Anmeldung über die innerbetriebliche Weiterbildung | Arbeitsplatz Hochschule im ServicePortal)