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BGM - Was ist das?

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hat die Förderung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden als übergeordnetes Ziel. Strukturen und Prozesse werden dahingehend entwickelt, dass eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz resultiert. Denn Gesundheit und Wohlbefinden sind die Voraussetzung für erfolgreiches Arbeiten.

Die Maßnahmen des BGM haben präventiven Charakter: Erkrankungen, Unfälle und gesundheitsschädliches Verhalten sollen vermieden werden. Die Maßnahmen des BGM können helfen, die Arbeitsbedingungen zu optimieren und Herausforderungen der Arbeitswelt, wie etwa zunehmender Zeitdruck und steigende Verantwortung, besser zu bewältigen. Zum Adressatenkreis gehören alle Beschäftigten der TU Dortmund.

Eine Teilnahme an den Veranstaltungen  und Beratungsformaten ist überwiegend während der Arbeitszeit möglich. Die BGM-Angebote werden regelmäßig auf Bedarf und Wirksamkeit evaluiert und gegebenenfalls angepasst oder ergänzt.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement stellt sich vor:

"Gesunde Mitarbeitende für einen starken Campus“ – unter diesem Motto steht der neue Imagefilm des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der TU Dortmund.

Seit einigen Jahren entwickelt das Betriebliche Gesundheitsmanagement eine Vielzahl von Gesundheitsangeboten und unterstützt Mitarbeitende dabei, sich am Arbeitsplatz wohlzufühlen und auf Dauer gesund und leistungsfähig zu bleiben.

Der Imagefilm zeigt auf, welchen Stellenwert das Thema Gesundheit an der TU Dortmund hat und macht auf die verschiedenen Angebote des Betrieblichen Ge-sundheitsmanagements zur Stärkung der eigenen Gesundheit am Arbeitsplatz aufmerksam.

Ein Dankeschön geht an unsere Auszubildenden Mediengestalter*in Bild und Ton, die den Film produziert haben sowie an die Techniker Krankenkasse und die DHF Media GmbH, die uns bei der Produktion des Imagefilms  unterstützt haben.


Psych. Gefährdungsbeurteilung

Zur Optimierung der Arbeitsbedingungen und Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben gemäß §5 ArbSchG wird ab 2026 hochschulübergreifend die „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ durchgeführt.

Alle Informationen rund um die Befragung finden Sie im hier im Serviceportal.

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